Schadenfälle und technische Mängel im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen haben häufig, insbesondere aber nach einem Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeugkauf oder nach einer Reparatur, Fremd­nutzung etc. ein juristisches Nachspiel.

Auch hier gilt wie bei der Gel­tend­machung von Scha­den­ersatz­ansprüchen nach Verkehrs­unfällen:" Wer Schadens­ersatz­ansprüche geltend machen will (klagen will), muss beweisen!" Insoweit sollte auch hier möglichst zeitnah zum Schadenereignis bzw. zur Feststellung eines Mangels eine technische Beweis­sicherung erfolgen.

Der Gesetzgeber hat hierfür das Instrument des so genannten "gerichtlichen Beweis­verfahrens" geschaffen, das einem evtl. später folgenden Zivil­verfahren vor­geschaltet wird, damit bis zur Einleitung des Zivil­verfahrens keine Beweise verloren gehen.

Sprechen Sie uns hinsichtlich des Prozedere an, wir beraten Sie ohne Kostenrisiko.

Bei welchen Fragen können wir helfen?- Was war die Ursache für einen Motor-, Getriebe-, Differential­schaden nach einem Gebraucht­wagen­kauf, nach Wartungs­arbeiten, Reparatur­arbeiten oder Fremd­nutzung?- Lag die Schaden­ursache im Verantwortungs­bereich des Verkäufers, der Werkstatt oder des Nutzers? Sprechen Sie uns diesbezüglich möglichst zeit­nah an - wir helfen Ihnen gerecht­fertigte Schaden­ersatz­ansprüche durch­zusetzen und gegebenen­falls ungerecht­fertigte Ansprüche der Gegen­seite abzuwehren.

Neben der Ursachen­forschung ermitteln wir auch die zu erwartenden Reparatur­kosten, zeigen den Reparatur­weg auf und nehmen gegebenen­falls Stellung zu Wieder­beschaffungs­wert, Restwert und Reparatur­dauer Ihres Fahrzeugs.