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Wozu
braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen ?
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Wer
kommt für die Kosten des Gutachters auf ?
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Gibt
es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht ?
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Reicht
es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen
mit der Schadensfeststellung beauftragt ?
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Bei
der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt - wie kann der
Geschädigte überhaupt erkennen, einen seriösen qualifizierten
Sachverständigen zu beauftragen ?
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Wer
trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen
?
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Ist
es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag
in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen ?
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Wie
teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten ?
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Der
Berufsstand der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen ist in den letzten
Monaten durch Presse und Fernsehveröffentlichung sehr angegriffen
worden. Wie verteidigen sich die seriösen Sachverständigen ?
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Was
empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen
zu tun hat
Wie
soll man sich nach einem Unfall verhalten ?
1.
Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen ?
Antwort:
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Schadensfeststellung
nach einem Verkehrsunfall
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Beweissicherung
bei strittigem Unfallhergang
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Maschinengutachten
(Gebrauchtwagenkauf)
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Fahrzeugbewertungen
(Wertgutachten)
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Odltimergutachten
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Unfallrekonstruktion
2.
Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf ?
Antwort:
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Bei einem
unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger
bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen,
da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein
Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen
ist.
3.
Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht ?
Antwort:
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Liegt
der Schaden für den Laien ersichtlich unter EURO 500,00 kann die Einschaltung
eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt
die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.
4.
Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen
Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt ?
Antwort:
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Der Geschädigte
ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen
Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft
arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich
zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen
seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, daß auch Wertminderung
und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.
5.
Bei der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt - wie kann
der Geschädigte überhaupt erkennen, einen seriösen qualifizierten
Sachverständigen zu beauftragen ?
Antwort:
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Der Geschädigte
sollte darauf achten, daß der Sachverständige Kfz-Meister oder
Diplom-Ingenieur ist und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten
Berufsverband wie dem BVSK. Anhaltspunkt für die Qualifikation ist
auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder
Handwerkskammer. Über den Zentralruf des BVSK in Berlin kann zudem
ein qualifizierter Sachverständiger vor Ort erfragt werden. Über
die Geschäftsstelle des Verbandes oder über Ihren BVSK-Sachverständigen
vor Ort können überdies Unfallpässe angefordert werden mit
wichtigen Hinweisen für das korrekte Verhalten nach dem Unfall.
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Der Sachverständige
in Ihrer Nähe - ONLINE "Wo finde ich den richtigen Sachverständigen
... ?
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Zentralruf
des BVSK: 030/25 37 85-0
6.
Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen
?
Antwort:
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Bei Kaskoschäden
schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen.
Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit
der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem
Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines
Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet.
Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen
die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.
7.
Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen
Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen ?
Antwort:
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Der Geschädigte,
der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verläßt,
erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag
später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage
zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich
tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig
sind bei einem vermeindlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt
bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können
die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte
bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen
auf Nummer sicher.
8.
Wie teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten ?
Antwort:
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Die BVSK-Kfz-Sachverständigen
rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe
ab. Die Abrechnung stellt sicher, daß auch bei kleinen Schäden
das Gutachten bezahlbar bleibt. So liegt der Preis für ein Schadensgutachten
bei einer Schadenshöhe von EURO 2.500,00 je nach Aufwand und regionalen
Gegebenheiten zwischen EURO 200,00 und EURO 350,00. Hier sind allerdings sämtliche
Nebenkosten (EDV-Kosten, Fahrtkosten, Porto/Telefon ...) enthalten. Der
Preis für eine Gebrauchtwagenschätzung liegt zwischen EURO 50,00
und EURO 100,00. Wenig Geld im Vergleich zu der Sicherheit, die der Autofahrer
durch dieses Gutachten erhält.
9.
Der Berufsstand der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen ist in den
letzten Monaten durch Presse und Fernsehveröffentlichung sehr angegriffen
worden. Wie verteidigen sich die seriösen Sachverständigen ?
Antwort:
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In sehr
pauschaler Weise sind alle Kfz-Sachverständigen angegriffen worden.
Sicher ist unbestreitbar, daß es auch bei den Kfz-Sachverständigen
wie in jedem anderen Beruf schwarze Schafe gibt. Diese Tatsache wird bei
den Sachverständigen dadurch begünstigt, daß es kein gesetzliches
Berufsbild gibt. Ohne Sachverständige allerdings würde eine korrekte
Schadensregulierung kaum möglich sein. Geschädigte, Werkstätten
aber auch die Versicherungen wären einer erheblichen Betrugsgefahr
ausgesetzt. Unser Berufsverband geht mit erheblichem Aufwand gegen unqualifizierte
Sachverständige und Sachverständigenorganisationen vor. Jeder
Geschädigte hat die Möglichkeit, durch Auswahl eines seriösen
Sachverständigen dem unseriösen sogenannten Sachverständigen
keine Chance zu lassen.
10.
Was empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen
zu tun hat ? Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten
?
Antwort:
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Das wichtigste
nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren". Halten Sie einen handlichen Unfallpaß
im Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen
können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen
oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt
Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten,
unabhängigen Sachverständigen.
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